Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ziebermayr GmbH – Waschtische und Arbeitsplatten nach Maß
1 Vertragsabschluß
Die Auftragsannahme erfolgt entweder durch das Versenden der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Fehler in der Auftragsbestätigung müssen vom Käufer innerhalb 3 Werktagen reklamiert werden, bei Stillschweigen betrachten wir die Angaben als richtig und ordnungsgemäß übernommen.
1.1 Änderungen und Stornos sind ebenfalls nur innerhalb 3 Werktagen, bzw. nur vor Produktionsbeginn möglich. Mineralwerkstoff-Produkte werden für jeden Kunden individuell gefertigt und können nicht zurückgenommen werden.
1.2 Für die Richtigkeit der Maße und die Anfertigung ev. erforderlicher Schablonen haftet der Besteller.
2 Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste am Tag des Bestellungseinganges. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Preiserhöhungen der Vorlieferanten behalten wir uns vor.
3 Lieferfristen
Angaben über die Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Bei Nichteinhalten ist eine Nachfrist von 10 Werktagen zu setzen, erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streiks, Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten bzw. der Spediteure sind nicht von uns beeinflussbar und daher nicht in die Lieferzeit einzurechnen.
4 Versand und Verpackung
Der Versand und die Verpackung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, liegt die Gefahr beim Käufer.
4.1 Verpackungen, Kartons, Gebinde und Folien werden von uns nicht zurückgenommen. Wir sind durch unsere Mitgliedschaft bei ARA (Mitgliedsnr. 2686) bzw. durch die überprüfte Mitgliedschaft unserer Vorlieferanten davon entpflichtet.
4.2 Wenn Pfandpaletten zum Versand kommen, so wird der Einsatz nach erfolgter, einwandfreier Rückgabe gutgeschrieben.
5 Gewährleistung und Garantie
Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 und § 378 HGB gebotenen Sorgfalt auf feststellbare Transportschäden zu überprüfen und diese, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche, auf dem Lieferschein des Frachtführers zu vermerken. Falls eine genaue Prüfung bei Übernahme nicht möglich ist, muss dies auf dem Lieferschein des Frachtführers vermerkt werden, und ein bei nachfolgender Prüfung festgestellter Transportschaden innerhalb 2 Tagen beim Frachtführer schriftlich reklamiert werden.
5.1 Die Gewährleistung für Mineralwerkstoff-Materialien erstreckt sich über 2 Jahre, ebenso auf deren Verarbeitung. Ausgenommen sind Beschädigungen, die durch unsachgemäße Montage, oder durch Nichteinhalten der Benutzungsvorschriften bzw. der gültigen Verarbeitungsrichtlinien verursacht wurden.
5.2 Geringe Farbungleichheiten sind produktionsbedingt und berechtigen zu keiner Reklamation.
5.3 Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in angemessener Frist. Der Umfang der Ersatzlieferung beschränkt sich auf das Mineralwerkstoff-Material
in der maximalen Höhe des Rechnungsbetrages der reklamierten Kommission.
5.4 Weitere Ansprüche wie Schadenersatz, Folgeschäden, Transport- oder Montagekosten, Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.
5.5 Reklamationen sind schriftlich, unter Beilegung der Rechnungen, uns zu überbringen.
6 Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung aller Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber uns, auch wenn diese in der Größe verändert werden.
6.1 Zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die Kaufgegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
6.2 Die nicht vollständig bezahlten Kaufgegenstände dürfen weder verpfändet noch weiterveräußert oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden.
7 Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach 30 Tagen rein netto fällig. Skontoabzüge werden gesondert vereinbart und nur anerkannt, wenn die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgt.
7.1 Bei Überschreitung des Zahlungszieles verrechnen wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1 % vom Rechnungsbetrag. Anfallende Inkasso-Gebühren werden vom Käufer akzeptiert.
8 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Österreichischen Recht bzw. dem Recht der Europäischen Union.
8.1 Erfüllungsort ist unser Firmensitz in A-4460 Losenstein.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand: A-4400 Steyr.